Die deutsche Bahn steht vor einem Rechtsstreit um die Entscheidung der Regulierungsbehörde zum Wettbewerbszugang

Die deutsche Bahn steht vor einem Rechtsstreit um die Entscheidung der Regulierungsbehörde zum Wettbewerbszugang

Die Deutsche Bahn muss ihren Konkurrenten künftig auf stark ausgelasteten Fernstrecken mehr Spielraum lassen, urteilte die Bundesnetzagentur in einer abschließenden Entscheidung und bestätigte damit eine Vorabentscheidung von Ende Juni.

Die Deutsche Bahn und mehrere Bundesländer reagierten am Freitag mit scharfer Kritik, es werden rechtliche Schritte gegen das Urteil geprüft.

Im Fokus der Entscheidung steht der geplante Einstieg der italienischen Bahngesellschaft Italo im Jahr 2028 in den deutschen Fernverkehrsmarkt. Italo hatte bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde über die Vergabe der ohnehin begrenzten Bahnkapazitäten in Deutschland eingereicht und forderte bessere Konditionen für neue Wettbewerber.

Die Deutsche Bahn muss an wichtigen Knotenpunkten Kapazitäten freimachen

Die Bundesnetzagentur hat nun entschieden, dass DB InfraGo, die für die Infrastruktur zuständige Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn, auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazität an Wettbewerber vergeben muss. Dies gilt für stark genutzte Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsgrenzen, wie sie beispielsweise für die Drehkreuze München und Frankfurt geplant sind.

„Wir werden die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Detail prüfen und bewerten“, sagte die Deutsche Bahn. Unterdessen macht eine Präsentation von InfraGo vor dem Leitungsgremium der Agentur deutlich, dass das Unternehmen die Entscheidung für rechtlich fragwürdig hält.

„Verfahrens- und Ermittlungsfehler“

In dem Dokument, das der dpa vorliegt, wirft InfraGo der Behörde „systematische Verfahrens- und Ermittlungsfehler“ vor. Es bestehe keine rechtliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen der Bundesnetzagentur und weist darauf hin, dass die Vergabe von Trassenkapazitäten an Wettbewerber durch InfraGo bislang nicht rechtlich angefochten worden sei.

Auch mehrere Bundesländer äußerten Bedenken, wie aus Mitteilungen hervorgeht, die der dpa ebenfalls vorliegen. Bayern etwa befürchtet, dass es bei einer Aufrechterhaltung der Entscheidung der Bundesnetzagentur zu Beeinträchtigungen des regionalen Schienenverkehrs im ländlichen Raum kommen wird.

„Anders als die Bundesnetzagentur habe ich große Sorge, dass der regionale Schienenverkehr gerade dann beeinträchtigt wird, wenn künftig mehrere Bahnbetreiber um lukrative Zeitfenster konkurrieren“, schrieb Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter in seiner Mitteilung.

Brandenburg befürchtet Kürzungen im Fernverkehr im ländlichen Raum

Brandenburg warnte vor einer Reduzierung des Fernverkehrs außerhalb der Großstädte. „Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Zeitfenster konzentrieren wird“, heißt es in der Mitteilung des Landes. „Die bisherige Quersubventionierung wenig genutzter Langstreckenverbindungen durch Einnahmen aus profitablen Strecken wird wegfallen.“

Rivalisierende Stimmen betonen die Vorteile des Wettbewerbs

Allerdings gibt es Gegenstimmen. Die als „konkret und auf wenige Netzabschnitte beschränkt“ beschriebene Entscheidung der Bundesnetzagentur schütze tatsächlich die Interessen des Nah- und Güterverkehrs, sagte Mofair, der Interessenverband der Wettbewerber der Deutschen Bahn. Der Wettbewerb habe bereits zu höherer Qualität und niedrigeren Preisen im Nahverkehr geführt, sagte er.

Auch die Schienengüterverkehrsbetreiber begrüßten die Entscheidung der Agentur. „Es ermöglicht trotz der geringen Kapazität des Schienennetzes mehr Wettbewerb im Fernverkehr, ohne andere Verkehrsträger zu beeinträchtigen“, erklärte der Verband Güterbahnen.

Bundesregierung zum Handeln aufgefordert

Die Interessenvertretung der Bahn Allianz pro Schiene sagte: „Es liegt nun an der Bundesregierung, ein Wettbewerbskonzept im Fernverkehr zu entwickeln, das letztlich den Fahrgästen zugute kommt.“

Zentrale Prioritäten seien das einfache Ticketing, die Ticketgültigkeit zwischen den Betreibern und die Integration in das nationale Fahrplansystem, sagte Verbandsgeschäftsführer Dirk Flege.

Die Präsentationen haben nichts geändert. Die Entscheidung der Agentur bleibt unverändert.

Parteien wie die Deutsche Bahn könnten nun gegen das Urteil vor dem Verwaltungsgericht Köln klagen. Was dies für den geplanten Markteintritt von Italo im Jahr 2028 bedeutet, bleibt offen.

DATEIFOTO: Das Logo der Deutschen Bahn (DB) ist auf einem der Züge des Unternehmens zu sehen. (steht im Zusammenhang mit: „Deutsche Bahn steht vor Rechtsstreit um Regulierungsentscheidung zum Konkurrenzzugang“) Peter Kneffel/dpa

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