Arlanxeo und Mitscherlich bekommen das Patent auf den Zeon-Akkupack in Deutschland widerrufen

Arlanxeo und Mitscherlich bekommen das Patent auf den Zeon-Akkupack in Deutschland widerrufen

Arlanxeo und Mitscherlich bekommen das Patent auf den Zeon-Akkupack in Deutschland widerrufen

Zeon und Arlanxeo sind zwei wichtige Akteure auf dem Markt für synthetischen Kautschuk. Das Klagepatent EP 3 800 714 von Zeon schützt Materialien, die als Bindemittel in den Kathoden wiederaufladbarer Batterien verwendet werden sollen.

Der in Japan ansässige Patentinhaber Zeon beschuldigte das niederländische Unternehmen Arlanxeo, eine Tochtergesellschaft von Aramco, mit seinen synthetischen Kautschukprodukten gegen EP 714 verstoßen zu haben. Im August 2024 reichte er beim Landgericht München Klage gegen Arlanxeo ein (Az.: 21 O 9713/24). Als Reaktion darauf reichte die in Den Haag ansässige Arlanxeo eine Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht ein (Aktenzeichen: 3 Ni 1/25).

Das Gericht bestätigt die Meinung

In einer vorläufigen Stellungnahme vom Juli 2025 äußerte das Patentgericht Zweifel an der ausreichenden Offenlegung der beanspruchten Erfindung und wies darauf hin, dass die technische Lehre möglicherweise nicht reproduzierbar sei. Auf dieser Grundlage beschloss die 21. Zivilkammer des Landgerichts München unter dem damaligen Vorsitz von Richter Georg Werner, das Vertragsverletzungsverfahren bis zum Ausgang der Nichtigkeitsbeschwerde auszusetzen.

Das Bundespatentgericht hat das Patent mangels Offenlegung und Materialergänzung insgesamt widerrufen. Die dritte Senatskommission unter Vorsitz von Richter Walter Scharamm bestätigte die Vorabentscheidung.

Es besteht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Dies wird Auswirkungen auf das anhängige Vertragsverletzungsverfahren haben, das nach Werners Wechsel zum UPC nun in den Händen des Schiedsgerichtspräsidenten Hubertus Schacht liegt.

df-mp und Mitscherlich

Zeon beriet ein Team der Patentanwaltskanzlei df-mp. Die renommierte Patentanwältin und Partnerin Elisabeth Greiner vertrat den japanischen Mandanten gemeinsam mit Holger Schimmel im Nichtigkeitsverfahren. Sie befassten sich auch mit den technischen Aspekten des parallelen Vertragsverletzungsverfahrens.

Elisabeth Greiner

Elisabeth Greiner

Alexander Ritter

Alexander Ritter

Vor dem Landgericht München vertrat ein Team von Morgan Lewis & Bockius Zeon. Alexander Ritter, Lead Partner mit Sitz in München, und Associate Moritz Sutterer waren an dem Fall beteiligt. Ritter und Sutterer traten der Firma Anfang 2025 bei, nachdem sie zuvor bei Baker McKenzie gearbeitet hatten.

Markus Bolling

Markus Bolling

Sebastian Strych

Sebastian Strych

Ein gemischtes Team aus Mitscherlich reichte im Namen von Arlanxeo die Nichtigkeitsklage ein. Prozessanwalt Markus Bölling und Patentanwalt Sebastian Strych führten den Fall für den niederländischen Kläger und vertraten ihn im parallelen Verletzungsverfahren vor dem Landgericht München. Sie arbeiteten eng mit dem Unternehmensjuristen Thiemo Marx, dem globalen Leiter für geistiges Eigentum, und dem leitenden Anwalt für geistiges Eigentum Lars Müller zusammen.

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